Europa heute - der Istzustand

Darum geht es: Europa heute - der Istzustand

Hand auf´s Herz: Kennen Sie die europäische Rechtsordnung? Wissen Sie, dass das EU-Recht vor den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht und durchgesetzt werden kann (es entfaltet „unmittelbare Wirkung“) und dass Gesetze der EU-Mitgliedstaaten als unwirksam gelten, wenn sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind (Grundsatz des „Vorrangs der höherrangigen Norm“). Quelle: Europäisches Justizportal - EU-Recht (europa.eu)

Die europäische Rechtsordnung:

Die EU versteht sich als eine überstaatliche Rechtsgemeinschaft auf Basis von mehreren Rechtsgrundlagen: Die wichtigste Rechtsgrundlage ist als eine Art Verfassung das sogenannte primäre Recht oder EU-Primärrecht. Es wird unmittelbar zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgehandelt und ist in den europäischen Verträgen verankert.
Eine Änderung dieser Verträge kann nur erfolgen, wenn der Änderung alle Mitgliedstaaten zustimmen bzw. dies die Regierungen einstimmig beschließen und die nationalen Parlamente ratifizieren. 
Um Gesetze und Verordnungen schaffen zu können, braucht der Gemeinschaftsgesetzgeber immer eine spezielle Ermächtigung, die den EU-Verträgen zu entnehmen ist.

Aufbau EU-Rechtsordnung

Zurück zur Eingangsfrage:

Den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern sind die europäische Rechtsordnung und deren Wirkungsmechanismen vertraut.
Und dies obwohl

  • sowohl das primäre als auch sekundäre EU-Recht bestimmte individuelle Rechte begründen, die die staatlichen Gerichte zu beachten haben
  • und Europäisches Gemeinschaftsrecht Vorrang gegenüber nationalem Recht, sogar gegenüber Verfassungsrecht, genießt.

Die Tatsache, dass es nahezu unmöglich ist einmal verabschiedete EU-Verordnungen wieder zu revidieren, und die Verordnungsmaschinerie unaufhaltsam vorwärts rollt, erfordert eine erheblich bessere parlamentarische Kontrolle und kritische Begleitung auf europäischer Ebene und nicht nur auf unterschiedlichen nationalen Ebenen. Ca. 2000 Zusammenfassungen zur EU-Gesetzgebung finden Sie hier: Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung - EUR-Lex (europa.eu)

Wenn Sie einmal erkannt haben, wie tief die europäische Gesetzgebung bereits auf fast allen Ebenen in unser Leben eingereift und dieses beeinflusst, dann werden auch Sie überzeugt sein, dass nationale Alleingänge im EU-Gefüge keine langfristige Chance haben können.

Andererseits wird auch die EU keine Chance haben, wenn sie die unterschiedlichen nationalen Interessen nicht angemessen am Entscheidungsprozess beteiligt.

Angesichts des momentanen Zustandes auf der Welt müssen wir uns Europäisierung statt Globalisierung auf die Fahnen schreiben. Die rund 450 Millionen Einwohner in der europäischen Union haben nur gemeinsam eine Zukunft und Chance im Wettbewerb der Großen nicht unterzugehen.

Globalisierung war gestern - konzentrieren wir uns auf Europäisierung!